Versicherungsrecht
„Mir kann nichts passieren, ich bin ja gut versichert.“
Das denkt sich so mancher Versicherungsnehmer. Und zwar solange,
bis der Versicherungsfall eintritt.
Oft genug verweigern die Versicherer dann die Leistung insgesamt
mit nicht einschlägigen Argumenten. Teilweise leisten die Versicherungen zwar,
aber der nicht rechtskundige Versicherungsnehmer kennt seine Ansprüche
nicht und lässt sich sozusagen mit einer zu geringen Zahlung "abspeisen".
Hinzu kommt, dass oft zu kurze Fristen zur
Geltendmachung der Versicherungsleistung durch den
Versicherer in Gang gesetzt werden. Gerade zur
Vermeidung der dann eintretenden Anspruchsverluste ist möglichst
frühzeitig rechtskundiger Rat einzuholen. holen.
Die Kanzlei Hesker berät Sie gerne zu den Problembereichen in den
verschiedenen Versicherungssparten. Hierzu zählen insbesondere:
Sachversicherung (z. B. Kfz-, Wohngebäude-, Hausratversicherung etc.)
- - Meine Versicherung wirft mir vor, ich habe den Versicherungsfall
grob fahrlässig her-beigeführt und weigert sich zu zahlen!
- - Der Versicherer beruft sich darauf, ich habe Obliegenheiten
aus dem Versicherungs-vertrag (z.B. Nichtmitteilung von Vorschäden
bei einem Kfz-Unfall) verletzt!
- - Die Versicherung behauptet, der Versicherungsfall sei gar nicht eingetreten!
- - Mein Schaden wurde nicht in voller Höhe beglichen. Kann ich die
Restforderung noch durchsetzen?
Haftpflichtversicherung
- - Meine Versicherung behauptet, der Schadenseintritt sei
so wie von mir geschildert gar nicht möglich und verweigert die Regulierung.
Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung
- - Ich soll Anzeigepflichten verletzt haben!
- - Die Versicherung beruft sich auf Ausschlussgründe und zahlt nicht!
Unfallversicherung
- - Wie errechne ich meine Ansprüche?
Was bedeutet die "Gliedertaxe" in meinem Fall und wie hoch
ist mein Invaliditätsgrad?
- - Welche Fristen muss ich zwingend zur Geltendmachung der Leistung einhalten?
- - Meine Versicherung behauptet, dass ich zur Zeit des Unfalls unter
Vorerkrankungen litt und lehnt die Zahlung (teilweise) ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung
- - Die Versicherung behauptet, ich hätte Vorerkrankungen bei der
Antragstellung verschwiegen!
- - Ich soll auf die Ausübung eines anderen Berufs verwiesen werden! Geht das?
- - Meine Versicherung erkennt meine Berufsunfähigkeit nicht
an und will gar nicht leis-ten bzw. nur befristet leisten!
Lebensversicherung
- - Wegen Prämienverzug behauptet die Versicherung, sie sei von der Leistung frei!
- - Die Versicherung wirft mir vor, ich hätte Vorerkrankungen oder
Behandlungen bei Abschluss des Vertrages verschwiegen und ficht den
Vertrag jetzt an bzw. leistet nicht.
- - Meine Versicherung beruft sich auf eine Ausschlussklausel und reguliert nicht!