Verkehrsrecht
Die Kanzlei Hesker unterstützt im Bereich Verkehrsrecht ihre
Mandanten in Fragen des Verkehrszivilrechts sowie des
Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.
Bei einem Verkehrsunfall kommt es oft zum Streit über die Unfallverursachung.
Während am Unfallort noch alle Dinge geklärt zu sein scheinen,
beginnen die Streitigkeiten meist dann, wenn es konkret um die Zahlung von
Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Gerade im Verkehrsrecht gilt:
Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge.
Die Kanzlei Hesker hilft ihnen bei:
- - der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
- - der Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen
- - der Sicherung der Beweise
- - der Feststellung des Schadensumfangs
- - Fragen der Wertminderung
- - Fragen der Reparaturkosten
- - der Auswahl eines Gutachters
- - Kosten für Gutachten
Häufig werden bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Privatpersonen
gegen den Unfallgegner bzw. die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
Ansprüche übersehen.
Daher empfehlen wir grundsätzlich bei Verkehrsunfällen
die Konsultierung eines Rechtsbeistandes, damit entsprechende Forderungen
je nach Sach- und Rechtslage auch effektiv und zeitnah geltend gemacht werden.
Die Telefonnummer unserer Kanzlei ist: 0 25 94 / 86 00 30
Sie haben unter anderem das Recht auf:
- - auf die Wahl der Reparaturwerkstatt
- - die Entscheidung, ob und wie sie den Schaden reparieren lassen
- - die freie Wahl des Gutachters
- - einen Mietwagen während der Reparatur oder eine
Entschädigung für den Nutzungsausfall
- - den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
- - Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung
eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen.
Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen
Ersatzfahrzeuges erstattet.
Wenn Sie verletzt wurden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:
- - Schmerzensgeld
- - Ersatz Ihres Verdienstausfalls
- - Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
- - Kosten der Kurbehandlung
- - Umschulungsmaßnahmen
- - Orthopädische Hilfsmittel
- - Haushaltsführungsschaden
- - Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.
Je nach Einzelfall gibt es darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer
Ansprüche, die gegen den Unfallgegner bzw. die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts werden von der Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers getragen,
so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Verkehrsrecht Ratgeber:
Folgende Dinge sollten sie zur Wahrung ihrer Rechte unbedingt beachten:
1. Gestehen sie vor Ort nicht ihre Unfallschuld ein.
2. Lassen sie sich die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen.
3. Treffen sie keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z.B.
über die Wahl der Werkstatt oder die Wahl des Sachverständigen.