Arbeitsrecht
Die Kanzlei Hesker berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ein sicherer Arbeitsplatz und gutes
Arbeitsklima – das ist wohl der Wunsch eines jeden
Arbeitnehmers. Deswegen wird auch um nichts so
heftig gekämpft wie um den Bestand des Arbeitsplatzes.
Jeder Arbeitgeber ist angewiesen auf
leistungsbereite und qualifizierte Arbeitnehmer. Damit steht und fällt jeder Betrieb.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind komplex. Immer wieder treten rechtliche
Fehler oder rechtliche Schwierigkeiten bei der Begründung, der Abwicklung oder der Beendigung von
Arbeitsverhältnissen auf.
Die Kanzlei Hesker berät Sie gerne zu den Problembereichen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen insbesondere:
Für den Arbeitnehmer:
- - Ist mein Arbeitsvertrag korrekt?
- - Kann ich den mir angebotenen Arbeitsvertrag ohne Risiko abschließen?
- - Mein Arbeitgeber weist mir ganz andere Arbeit zu, als es vereinbart war. Darf er das?
- - Ich brauche Urlaub – wie viele Tage stehen mir zu? Bekomme ich Urlaubsgeld?
- - Mein Arbeitgeber hat mich zu Unrecht abgemahnt. Was kann ich dagegen tun?
- - Plötzlich gekündigt – was nun?
- - Welche Ansprüche stehen mir zu?
- - Ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten – muss ich das so akzeptieren?
Für den Arbeitgeber:
- - Wie gestalte ich rechtsfehlerfrei die Arbeitsverträge?
- - Was darf ich beim Vorstellungsgespräch oder im Personalfragebogen abfragen?
- - Wie schütze ich Betriebsgeheimnisse? Kann ich meinen Arbeitnehmern
Konkurrenztätigkeiten verbieten?
- - Wann muss der Betriebsrat eingeschaltet werden?
- - Ich sehe mich gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen – aber wie?
- - Problem Scheinselbständigkeit – wie wird zwischen Arbeitsverhältnis und Selbständigkeit abgegrenzt?